19. Dezember 2008 | Digitales
Presserat auch für Internet-Medien zuständig
Zuständigkeit gilt auch für Film- und Tonbeiträge auf Internetseiten
Eine flächendeckende Beobachtung des Internet-Journalismus ist allerdings nicht geplant. „Wir werden uns anhand von Beschwerden herantasten“, erklärte Manfred Protze, Sprecher des Deutschen Presserates. Er kündigte auch an, durch einen Leitfaden die Trennung von redaktionellem Inhalt und Werbung zu stärken. „In Teilen der Redaktionen herrscht Unsicherheit über die Trennung“, erklärte Protze. „Dürfen Internet-Adressen genannt werden? Dürfen Verkaufspreise genannt werden?“ Der angekündigte Leitfaden gebe dazu Ratschläge anhand von Fällen, die der Presserat in den vergangenen Jahren behandelt habe.
Protze sagte, der Presserat sehe sich zuständig für die Online-Angebote seiner Mitglieder, der deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlage. Dazu zählten auch kurze Film- und Tonbeiträge etwa auf den Internetseiten von Zeitungen, die nicht als Rundfunk einzustufen seien. Der Kodex soll dahingehend geändert werden, dass Rügen des Presserats auch im Internet erscheinen müssen.
"Die Erweiterung der Selbstkontrolle auf journalistische Inhalte im Internet soll nicht generell für alle Content-Anbieter im Web gelten", erklärt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, im Gespräch mit pressetext. Vor allem für die Kontrolle im Bereich von User-generierten Inhalten seien derzeit noch zu viele Fragen offen. Ein Gütesiegel, das die Einhaltung journalistischer Regeln in der virtuellen Welt garantiert, könnte dem Publikum die Orientierung im Online-Informationsdschungel erleichtern. Die Änderungen in Ziffer 16 des Pressekodex sowie in der Beschwerdeordnung und Satzung sind auf der Homepage des Presserats unter www.presserat.de einzusehen.
Quelle: dpa, Pressetext, Kontakter