15. März 2000 | Allgemeines
"Lex Lafontaine" endgültig aufgehoben
Einstimmiger Beschluss im saarländischen Landtag
Die Abgeordneten von CDU und SPD votierten einstimmig für eine Korrektur, durch die das Gegendarstellungsrecht wieder eingeschränkt wird. Der BDZV und der Deutsche Journalisten-Verband begrüßten die Entscheidung. Künftig wird es nun auch im Saarland den Redaktionen wieder möglich sein, Gegendarstellungen in einem sogenannten "Redaktionsschwanz" zu widersprechen.