09. Februar 2001 | Recht
Haftung für Links eingeschränkt
Wird eine private Homepage mit einer Website verlinkt, auf der Markenrechte verletzt werden, so macht sich der Betreiber der privaten Homepage nicht automatisch strafbar. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ist ein solches Link keine Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr. Damit widerspricht das OLG Schleswig dem OLG München, das im Februar vergangenen Jahres jede Art von Zugangsvermittlung im Internet als Handeln im geschäftlichen Verkehr angesehen hatte, wenn der Nutzerkreis unbegrenzt bleibe.
Quelle: Handelsblatt, 2.1.2001