23. Juli 2004 | Allgemeines
„Großer Lauschangriff“ ist vorerst vom Tisch
Protest der Medienverbände/ Justizministerin lenkt ein
Sowohl die SPD als auch die Grünen-Fraktion hatten die Vorschläge zuvor rundweg abgelehnt. Die Opposition kritisierte den Entwurf ebenfalls. Auch der BDZV hatte moniert, dass das geplante Gesetz nicht zu einer Einschränkung der Pressefreiheit führen dürfe. Zwar seien sich die Zeitungsverleger mit der Bundesregierung einig, dass alles Menschenmögliche getan werden müsse, um organisierte Kriminalität zu bekämpfen und terroristische Aktionen zu verhindern. Wenn jedoch Informanten nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre vertraulichen Gespräche mit Zeitungsjournalisten belauscht würden, werde die Wächterfunktion der Presse eingeschränkt.
Zypries wollte dem Referentenentwurf zufolge wegen der terroristischen Bedrohung das Abhören auch auf so genannte Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte, Journalisten und Priester ausweiten. Um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 („BDZV intern“ berichtete) umzusetzen, soll der „Große Lauschangriff“ aber nur noch bei besonders schweren Straftaten wie Mord und Totschlag angeordnet werden können. Komplett zurückziehen will die Bundesjustizministerin den Entwurf gleichwohl nicht. Sie kündigte an, im Anschluss an die Stellungnahmen der Länder und Verbände sich noch einmal mit der Koalition zusammenzusetzen und auf einen gemeinsamen Kabinettsentwurf verständigen zu wollen.