31. Oktober 1997 | Allgemeines
Finger weg von der Presse!
Gefährliche Tendenzen zur Einschränkung der Pressefreiheit / Kritik an EU-Kommission und ZDF
Es sei erschreckend gewesen, daß nach dem tragischen Unglück in Paris "der Hammer eines verschärften Persönlichkeitsschutzes schon geschwungen wurde, ehe Details bekannt waren". Dies habe den Eindruck weiter verstärkt, daß es Politiker gebe, die der Presse Zügel anlegen wollten. Sandmann appellierte an die Politik, die freiwillige Selbstkontrolle der Presse nicht anzutasten. Nur dieses Kontrollsystem sei einem freiheitlichen Mediensystem angemessen. Die wirksamste Kontrolle sei ohnehin die Kontrolle der Presse durch konkurrierende Medien. Hart ins Gericht ging der BDZV-Präsident mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem immer neue Möglichkeiten der Expansion eröffnet würden. Die Zeitungsverleger würden nicht hinnehmen, daß die Rundfunkanstalten Transportwege für Nachrichten besetzten, die am öffentlich-rechtlichen Auftrag vorbeiliefen. Ein "abschreckendes Beispiel dieser kalten Machtausdehnung" sei die Online-Kooperation des ZDF mit dem Computerriesen Microsoft und dem amerikanischen Privatsender NBC. Sandmann warnte die Politik davor, einerseits der Presse weitere zusätzliche Belastungen aufzubürden - Stichwort "610-Mark-Jobs" und "Postzeitungsdienst" - und zum anderen den öffentlich-rechtlichen Anstalten den Freibrief für schrankenlose Expansion auszustellen.
Die Kritik des BDZV-Präsidenten richtete sich auch an die EU-Kommission. Ein Beispiel für die mangelnde Sensibilität in Brüssel für die Belange der Presse sei der Entwurf für eine Richtlinie der Medienkonzentration. Eine Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht wäre das "Aus" für viele Zeitungsverlage im privaten Rundfunk, so Sandmann. Eine solche Medienpolitik ignoriere, daß das Engagement von Zeitungsverlagen im Rundfunk letztlich auch dazu beitrage, die Pressevielfalt aufrechtzuerhalten. Der Entwurf zur Konzentrationsrichtlinie sieht vor, daß Zeitungsverlagen in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Rundfunkengagement untersagt werden soll, sobald bestimmte Anteile am nationalen oder aber am regionalen Zeitungsmarkt erreicht sind.