15. Februar 2011 | Allgemeines
EU prüft ermäßigte Mehrwertsteuer für Online-Medien
Auch die Geschäftsführerin des Europäischen Zeitungsverlegerverbands ENPA, Francine Cunningham, setzte sich bei der Konferenz für einen Nullsteuersatz für alle Medien – egal ob Print oder Online – ein. Diese Forderung hat auch der BDZV auf der Agenda.
Während die gedruckten Zeitungen in den meisten EU-Ländern von ermäßigten Steuersätzen profitieren, werden Online-Medien mit den landesüblichen Steuersätzen von 15 bis 25 Prozent belastet. In Dänemark gibt es die größte Steuerkluft zwischen Print und Online: Während die gedruckte Zeitung überhaupt keine Mehrwertsteuer abführen muss, werden die Online-Ausgaben mit dem landesüblichen Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent besteuert.
Situation in Deutschland
In Deutschland werden die Vertriebsumsätze für gedruckte Zeitungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert. Für die Werbe- und Anzeigenumsätze gilt der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Für deutsche Online-Medien gibt es bisher hingegen keine Ermäßigung: Alle Umsätze werden mit 19 Prozent besteuert. Der normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für die Online-Ausgaben der Zeitungen oder für E-Paper.