23. Oktober 2002 | Allgemeines
EU-Parlament gegen Tabakwerbeverbot
Rechtsausschuss: Werbung in Zeitungen und lokalem Rundfunk soll erlaubt bleiben
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, bliebe danach die Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften ebenso erlaubt wie Werbespots in lokal oder regional ausgestrahlten Rundfunksendungen. Für die Werbung in Printmedien wäre es den Mitgliedstaaten freigestellt, ob sie nationale Verbote erlassen. Allerdings dürften sie den Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften mit Tabakwerbung aus anderen EU-Ländern nicht verbieten, es sei denn, diese würden „hauptsächlich“ für den fremden Markt hergestellt.
Abstriche forderte der Rechtsausschuss auch von den geplanten Beschränkungen für das Sponsoring durch Tabakhersteller. EU-Gesundheitskommissar David Byrne hatte den Kommissionsvorschlag damit verteidigt, dass Ausnahmen für lokale und regionale Medien zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt führten. Zudem lasse sich keine saubere Grenze ziehen, weil auch Regionalzeitungen in anderen Mitgliedsstaaten verkauft würden.
Der Berichterstatter für die CDU-Abgeordneten, Kurt Lechner, bezeichnete dies als „eine an den Haaren herbeigezogene Argumentation“. Brüssel dürfe nicht in den Zeitungsmarkt hineinregieren, wo es „ersichtlich keine grenzüberschreitenden Aspekte“ gebe.
BDZV-Präsident Helmut Heinen hatte zuletzt beim Zeitungskongress am 16. September in Hamburg darauf hingewiesen, dass unverhältnismäßige Verbote der Marktkommunikation die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Firmen und Branchen mindern, die Position der Konsumenten am Markt durch ausbleibende Informationen schwächen und Umsätze insbesondere bei den Medien vernichten. Die Freiheit der Werbung sei in Deutschland bisher Garant für den Erfolg der sozialen Marktwirtschaft gewesen. Angesichts der schwierigen Wirtschaftslage gelte es, „die Mechanismen der Marktwirtschaft in Schwung zu bringen, und nicht, wie von Eurokraten ausgetüftelt, zu bremsen“.