10. April 2017 | Namen und Nachrichten
APR: Radio Bremen ignoriert Rundfunkstaatsvertrag
Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) hat in einer Mitteilung vom 10. April das Radioprogramm Bremen NEXT als „Beispiel des Kontrollversagens trotz eindeutiger Rechtsverletzung“ bezeichnet. „Das Radioprogramm Bremen NEXT zeigt deutlich, was bei der Begrenzung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks schiefläuft“, erklärte der APR-Vorsitzende Felix Kovac. Die Gremien der APR als Interessenvertretung privaten Radios befassen sich mit der Diskussion der Bundesländer, die Aufgaben von ARD und ZDF klarer zu fassen, um zukünftig den Rundfunkbeitrag wenigstens stabil zu halten.
Das Radioprogramm Bremen NEXT war 2009 als digitales Angebot gestartet. Paragraph 19 des Rundfunkstaatsvertrags sei in diesem Fall eindeutig, so die APR: Die analoge Verbreitung bisher ausschließlich digital verbreiteter Programme sei unzulässig. „Wenn Radio Bremen das Programm im Sommer 2016 trotzdem auf eine UKW-Frequenz genommen hat, dann wird sehenden Auges der Rundfunkstaatsvertrag ignoriert“, kritisierte Kovac.
Die Gremien des Privatradioverbands träten der sich abzeichnenden Programmausweitung der Anstalten beim Radio entgegen: „Programmplätze in DAB+ und derzeit unbegrenzt zulässige Webradios wecken solche Begehrlichkeiten, die mit dem besonderen Informationsauftrag der Rundfunkanstalten und der besonderen Finanzierungsform durch die Beiträge nichts mehr zu tun haben“, so Kovac. Die APR fordere von den Ländern nicht nur eine klare Beschreibung und damit Begrenzung der Anstaltsaufgaben zum Schutz der Entwicklung privater Radios. Notwendig sei vor allem eine effektive Durchsetzung von Regeln, wie gerade der Rechtsbruch im Zusammenhang mit Bremen NEXT zeige, fordert der APR-Vorsitzende.