14. Februar 1997 | Allgemeines
610-Mark-Jobs nicht antasten!
BDZV kritisiert Pläne für Renten- und Steuerreform
Der BDZV betonte, daß er im Grundsatz die vorgelegten "Petersberger Steuervorschläge" zur Reform der Einkommensbesteuerung teile. Ebenso begrüße er die Vorstellungen der Rentenkommission zur Festigung der sozialen Sicherungssysteme. Doch seien bei der Ausarbeitung der Entwürfe die Nachteile einiger dieser Vorschlage für die betroffenen Branchen und Teilzeitarbeitnehmer "falsch eingeschätzt oder übersehen worden".
Nach den Vorstellungen der Rentenkommission sollen künftig die Entgelte aus allen Arbeitsverhältnissen addiert und in die Bemessungsgrundlage zur Rentenversicherung einbezogen werden. Dies hätte, so der BDZV, "zwangsläufig zur Folge, daß jedwede Nebentätigkeit unabhängig von der Höhe des Verdienstes rentenversicherungspflichtig" ist. Verschärft werde dies Problem noch dadurch, daß nach den Vorstellungen der Steuerkommission die bisher lohnsteuerfreien Erschwerniszuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit steuerpflichtig werden sollen. Wegen des bestehenden Gleichklangs zwischen Steuer- und Sozialversicherungsrecht seien dann die Zuschläge ebenfalls sozialversicherungspflichtig und müßten bei der Ermittlung der Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse berücksichtigt werden.
Die Zeitungsbranche wäre von diesen Änderungen nachhaltig betroffen. Eine Erhebung bei einem repräsentativen Querschnitt der über die Landesverbände angeschlossenen Mitgliedsverlage hat ergeben, daß für viele der bisher sozialversicherungsfrei beschäftigten Zusteller Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müßten. Darüber hinaus sei in einer Reihe von Fällen dann keine Pauschalbesteuerung mehr möglich.
In diesem Zusammenhang machte der BDZV gegenüber der Politik noch einmal deutlich, daß die Zusteller ihre Tätigkeit unter "in anderen Branchen nicht bekannten erschwerten Umständen" - wie Nachtarbeit, Schlechtwettereinflüsse und schwierige Wegeverhältnisse - ausführten und dafür nur zu gewinnen seien, wenn "ihre Bezahlung brutto gleich netto" erfolge. In der Praxis bedeute dies, daß künftig der Verlag gezwungen wäre, den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer zu übernehmen. Dies sei nicht hinnehmbar.