„Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss“
Bundesjustizministerin spricht sich erneut für Einführung eines Leistungsschutzrechtes im Internet aus
In ihrer sogenannten Berliner Rede erläuterte sie dazu: „Wenn Vermittler eine eigene Leistung erbringen, muss diese auch geschützt werden. Das ist in den meisten Bereichen schon der Fall und völlig selbstverständlich, es gibt aber Lücken. Nämlich bei den Zeitungsverlegern.“
Bereits seit geraumer Zeit fordern die deutschen Zeitungsverleger, dass der teuer recherchierte, produzierte und vervielfältigte Content auch im Internet angemessen geschützt wird. „In einem Wirtschaftsystem ist es üblich, dass Dienstleistungen einen Wert haben. Es kann nicht sein, dass diese Logik für Presseartikel nicht gelten soll“, erklärte dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Doch nur durch eine gesicherte wirtschaftliche Basis könnten die Zeitungen ihrer Kontroll- und Wächterfunktion auch in Zukunft seriös nachkommen. “ Von daher ist es nicht länger hinnehmbar, dass gewerbliche Daten-Aggregatoren wie Suchmaschinenanbieter kostenfrei die Zeitungsinhalte zur Vermarktung ihrer Werbeplätze nutzen“, so Wolff weiter. Eine Ansicht, die auch Leutheusser-Schnarrenberger teilt. „Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen“, so die Ministerin.
Dabei gehe es aber nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden, darin sind sich Verleger und Justizministerium einig. „Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Sie stellte in Aussicht, dass es noch vor der parlamentarischen Sommerpause intensive Gespräche über die konkrete Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechtes geben werde.
Berlin,15. Juni 2010 13/2010
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