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Kuratorium für den Journalistenpreis
der deutschen Zeitungen
THEODOR-WOLFF-PREIS


Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-240
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-243
E-Mail: twp@bdzv.de

Die Ausschreibung

 

Die Einsendefrist für die Ausschreibung 2012 endet am 15.2.2012.  

Die Ausschreibung richtet sich an Journalistinnen und Journalisten, deren Beiträge zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2011 in einer deutschen Tages-, Sonntags- oder politischen Wochenzeitung erschienen sind. Mit dem Preis gewürdigt wird die Leistung von hauptberuflich journalistisch tätigen Autoren, die in der deutschen Öffentlichkeit das Bewusstsein für Qualität, Bedeutung und Verantwortlichkeit journalistischer Arbeit lebendig erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim:

Kuratorium Theodor-Wolff-Preis

Haus der Presse

Markgrafenstraße 15

10969 Berlin

Telefon 030 / 72 62 98-212

Telefax 030 / 72 62 98-217

E-Mail: twp@bdzv.de 

 

In welchen Kategorien wird die Auszeichnung vergeben?

Der Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis wird jährlich in fünf gleichrangigen Einzelpreisen von je 6.000 EUR vergeben, wobei je zwei Preise für Artikel aus den Kategorien "Lokales" und "Allgemeines" ausgesetzt sind. Außerdem wird ein Preis im Bereich "Kommentar/Glosse/Essay" ausgelobt.

Welche Kriterien legt die Jury dabei zugrunde?

Auf der Grundlage der von Theodor Wolff gesetzten Maßstäbe,

  • demokratische und gesellschaftspolitische Verantwortung, politischer Sensus,
  • gründliche Recherche, eingehende Analyse und breite Information,
  • Vorbildlichkeit in Sprache, Stil und Form,

werden Beiträge ausgezeichnet, die ein bedeutsames Thema behandeln oder wegen ihres Neuigkeitsgehalts und der Art der Präsentation für einen wachen Journalismus beispielhaft erscheinen. Hierfür eignen sich besonders die klassischen journalistischen Stilformen - Hintergrundbericht, Reportage, Feature, Kommentar, Glosse und Leitartikel.

Wer kann teilnehmen?

Bewerben können sich Journalistinnen und Journalisten aus allen Sparten: Politik, Wirtschaft, Lokales und Kommunalpolitik, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft, Sport, Tourismus, Lebenshilfe, Parlaments-, Gerichtsberichterstattung usw. Auch Vorschläge von dritter Seite – Verleger, Chefredakteure, Ressortleiter etc. – sind möglich.

Wer schon einmal mit dem Journalistenpreis der deutschen Zeitungen - Theodor-Wolff-Preis ausgezeichnet worden ist, kann sich nicht ein zweites Mal bewerben.

Wie bewerben?

Jeder Bewerber kann nur

  • einen Artikel oder
  • eine Themenseite oder
  • einen Serienbeitrag einreichen. Bitte wählen Sie bei einer Serie den Text aus, der exemplarisch besonders geeignet erscheint.

An einem vorgelegten Text sollten nicht mehr als zwei Autoren beteiligt sein.

 

Download Ausschreibungsunterlagen

 

 

Wer stiftet den Preis?

Seit 1973 ist der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Träger des Journalistenpreises. Entscheidendes Kriterium für die Preisverleihung ist - neben journalistischer Qualität - die Bedeutung der vorgelegten Arbeiten für die Öffentlichkeit.

Selbstverständlich werden bei der Bewertung die Bedingungen berücksichtigt, unter denen die Artikel zu Stande gekommen sind. Das bezieht sich vor allem auf die unterschiedlichen Voraussetzungen journalistischer Arbeit bei großen, mittleren und kleinen Zeitungen, bei Tages-, Sonntags- und Wochenblättern.

 

Bewerbungsfrist

Die Frist endet am 15. Februar 2012.

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim:

Kuratorium Theodor-Wolff-Preis

Haus der Presse

Markgrafenstraße 15

10969 Berlin

Telefon 030 / 72 62 98-212

Telefax 030 / 72 62 98-217

E-Mail: twp@bdzv.de

 

   





 
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