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Zeitungsverleger warnen vor Übernahme von Mindestlohn-Tarifvertrag ins Entsendegesetz

Der BDZV hat nach der heutigen Bundestagsdebatte erneut davor gewarnt, den von der Post und ver.di diktierten Mindestlohn-Tarifvertrag über das Entsendegesetz in Kraft zu setzen. „Die Aufnahme dieses unter seltsamen Umständen entstandenen Tarifvertrags in das Gesetz wäre ein schwerer Sündenfall“, sagte ein Sprecher des BDZV heute in Berlin. Das Tarifwerk von ver.di und Post erfasse nachweislich nicht 50 Prozent der Beschäftigten, die notwendig sind, um einen Branchentarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Es sei ein weiteres Kuriosum in einer Serie von Fragwürdigkeiten, dass tausende von Zeitungszustellern, die zusätzlich kleine Briefmengen verteilen, bei der Berechnung der Quote nicht berücksichtigt seien. Gleichzeitig sollten diese Zusteller jedoch künftig unter den von Post und ver.di diktierten Tarifvertrag fallen.

Nach Auffassung des BDZV hat die erste Lesung im Bundestag gezeigt, dass es der Allianz, bestehend aus SPD, Post und ver.di vor allem darum geht, den Wettbewerb im Postbereich zu verhindern und die Quasi-Monopolstellung der Deutschen Post AG langfristig zu sichern und zu stärken. Zu Recht hätten Vertreter der Unionsfraktion und auch der FDP in der Debatte hervorgehoben, dass mit dem Mindestlohn-Tarifvertrag den neuen Konkurrenten – darunter auch viele mittelständische Zeitungsverlage – jede Chance genommen würde, im Markt Fuß zu fassen.

Wer dieses Gesetz weiter befördere, beteilige sich an der Gefährdung tausender von Arbeitsplätzen. Das gesamte Zustellgeschäft der Verlage sei betroffen, wenn die Zeitungsträger selbst kleinste Briefmengen nicht mehr zustellen könnten.


25. Oktober 2007
   





   
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