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Zeitungsverleger warnen vor Internetexpansion der öffentlich-rechtlichen Sender

BDZV zum Gebührenverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

Berlin, 30. April 2007

Die Zeitungsverleger fordern ARD und ZDF auf, die Expansion ihrer Online-Angebote zu beenden. „Mit der Praxis der vergangenen Jahre, ständig neue Dienste zu entwickeln und dafür stets eine Erhöhung der Rundfunkgebühren zu fordern, muss endlich Schluss sein“, sagte ein Sprecher des BDZV am 30. April 2007 in Berlin im Vorfeld der Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht zum Gebührenstreit zwischen den Rundfunkanstalten und den Bundesländern. Die Internetexpansion der Öffentlich-Rechtlichen gefährde die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen in zweifacher Hinsicht: Zum einen belaste jede Erhöhung der Zwangsgebühr das Medienbudget der Bürger zusätzlich; zudem verzerrten die ausufernden Angebote völlig den Wettbewerb. Denn anders als ARD und ZDF seien die Verlage darauf angewiesen, im Internet Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Was auf den Online-Plattformen der öffentlich-rechtlichen Sender teilweise geboten werde, habe mit deren Auftrag nichts mehr zu tun. So könne es nicht öffentlich-rechtliche Aufgabe sein, Partnerschaftsbörsen zu betreiben, wie dies der WDR mit seinem Angebot „Liebesalarm“ praktiziere. Auch mit Online-Spielen schössen die Rundfunkanstalten weit übers Ziel hinaus. Wenn der Kinderkanal „KIKA“ Gebühren dafür einsetze, Autorennspiele zu veranstalten, sei das zulässige Maß weit überschritten. So lange Fehltritte dieser Art akzeptiert und auch finanziert würden, könne von einem sachgerechten Gebührenverfahren keine Rede sein. Deshalb sei zu hoffen, dass nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts solche Missstände beseitigt werden.


30. April 2007
   





   
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