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Zeitungsverleger: Presse-Pläne der Post müssen sofort vom Tisch

Engagement der Post im Pressemarkt wäre verfassungswidrig

Der BDZV lehnt ohne jede Einschränkung die von der Deutschen Post AG angekündigten Pläne ab, themenbezogene Wochenblätter auf den Markt zu bringen. Die Post hatte angekündigt, im großen Stil und in Millionenauflage überregionale Printprodukte mit Themen wie Telekommunikation, Computer oder Automobil zu entwickeln.

Die Bundesrepublik Deutschland ist größter Einzelaktionär der Deutschen Post und verzichtet trotz beschlossener Liberalisierung auch weiterhin auf die Umsatzsteuer für das Briefgeschäft des faktischen Monopolisten. Wenn diese Gewinne nun dazu genutzt werden, in das privatwirtschaftlich organisierte Pressewesen einzudringen, ist  neben der Wettbewerbsverzerrung im Briefmarkt eine weitere Branche gefährdet.

Der BDZV hat im März 2008 eine entsprechende Klage eingereicht, da die Deutsche Post bereits ihrem Produkt „Einkauf Aktuell“ eine Illustrierte beifügt und durch die angeführte Beteiligung der Bundesrepublik gegen den Verfassungsgrundsatz der „Staatsfreiheit der Presse“ verstößt. „Der Staat als beherrschender Einzelaktionär ist maßgeblich beteiligt, wenn die Deutsche Post  wettbewerbswidrig auf dem Pressemarkt auftritt. Damit würden ordnungspolitische Weichenstellungen vollzogen, die dem freien Wettbewerb und einer freien Presse großen Schaden zufügen“, sagte ein Sprecher des BDZV am 10. April 2008 in Berlin.

Jedem privatwirtschaftlichen Unternehmen ist es in Deutschland unbenommen, verlegerische Aktivitäten zu entwickeln und den Pressemarkt mit weiterer Titelvielfalt zu bereichern. Ein ehemaliges Staatsunternehmen mit Monopolstellung, Steuerbefreiung und Staatsbeteiligung darf sich jedoch nicht in der freien Presse engagieren. Der BDZV fordert die Deutsche Post AG auf, ihre diesbezüglichen Pläne sofort wieder einzustellen.


10. April 2008

Kontakt:

Jörg Laskowski
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
Geschäftsführer Verlagswirtschaft

E-Mail: laskowski@bdzv.de
Tel: 030/726298-222

   





   
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