Zeitungsverleger: Karlsruher Urteil setzt dem Gesetzgeber enge Grenzen
Berlin, 27. Februar 2008
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung als „dringend notwendige Klarstellung“ begrüßt. Zwar wäre es konsequenter gewesen, Online-Durchsuchungen gänzlich zu verbieten, doch knüpfe das Bundesverfassungsgericht die Durchsuchung an sehr hohe rechtliche Hürden, sagte ein Sprecher des BDZV am 27. Februar 2008 in Berlin. Jetzt müsse allerdings mit großer Sensibilität darauf geachtet werden, dass die engen Vorgaben des Karlsruher Urteils in den Gesetzen und Gesetzgebungsverfahren auch tatsächlich berücksichtigt würden.
Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html
27. Februar 2008

















