Zeitungsverleger: EU-Mitteilung bietet Chance, Mehrwertsteuer für Zeitungen zu reduzieren/ Zeitungen gehören zum Grundbedarf
Anlass für das Schreiben der Verleger ist das Vorhaben der EU-Kommission, die Mehrwertsteuersätze der einzelnen Mitgliedsstaaten jetzt neu zu ordnen. In einer aktuellen Mitteilung schlägt die Kommission vor, die Steuer in drei Korridoren festzulegen: ein Standardsatz, der bei mindestens 16 Prozent liegt; ein ermäßigter Satz zwischen zehn und zwölf Prozent für bestimmte Güter und Dienstleistungen; ein stark reduzierter Satz zwischen null und fünf Prozent, der für Produkte und Services des so genannten Grundbedarfs gelten soll. In diesem letztgenannten Bereich müsse auch die Zeitung verankert werden, so der BDZV.
10. Juli 2007

















