BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Was Nutzer wollen

Ergebnisse der BDZV-Tabletstudie

 

Til Fischer, Daniel Bochow

zu bestellen über

www.zv-online.de



Alles Digital

 

Florian Bauer, Holger Kansky, Lukas Kircher, Christian Meier, Katja Riefler

zu bestellen über

www.zv-online.de



Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de


Aktuell

Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

Zeitungsverleger: EU-Mitteilung bietet Chance, Mehrwertsteuer für Zeitungen zu reduzieren/ Zeitungen gehören zum Grundbedarf

Die Zeitungsverleger erwarten von der Bundesregierung, dass diese sich gegenüber der EU dafür einsetzt, den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Zeitungen (sieben Prozent) abzusenken. Noch konsequenter sei es, die Mehrwertsteuer für Zeitungen auf einen Nullsatz zurückzufahren, heißt es in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Denn grundsätzlich sei nicht nachvollziehbar, warum Zeitungsinhalte, die in nicht ersetzbarer Weise der politischen Meinungs- und Willensbildung dienten, überhaupt besteuert würden.

Anlass für das Schreiben der Verleger ist das Vorhaben der EU-Kommission, die Mehrwertsteuersätze der einzelnen Mitgliedsstaaten jetzt neu zu ordnen. In einer aktuellen Mitteilung schlägt die Kommission vor, die Steuer in drei Korridoren festzulegen: ein Standardsatz, der bei mindestens 16 Prozent liegt; ein ermäßigter Satz zwischen zehn und zwölf Prozent für bestimmte Güter und Dienstleistungen; ein stark reduzierter Satz zwischen null und fünf Prozent, der für Produkte und Services des so genannten Grundbedarfs gelten soll. In diesem letztgenannten Bereich müsse auch die Zeitung verankert werden, so der BDZV.


10. Juli 2007
   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.