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Zeitungsverleger erwarten Novellierung der Pressefusionskontrolle

Gemeinsame Presseerklärung Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und Verband Deutscher Lokalzeitungen

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) erwarten, dass die Bundesregierung – im Zuge der unmittelbar bevorstehenden Änderung des Wettbewerbsrechts – die Pressefusionskontrolle novelliert. Der Konsens innerhalb der Zeitungsbranche sei gegeben, erklärten BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff und VDL-Geschäftsführer Martin Wieske heute in Berlin. Die Eckpunkte für eine maßvolle Anpassung der Pressefusionskontrolle an die veränderten Bedingungen im Medienmarkt seien der Bundesregierung übermittelt worden.

 

Die für Presseunternehmen geltende Aufgreifschwelle sollte nach Vorstellung der Verleger vom Faktor 20 auf den Faktor acht reduziert werden. Damit würden Verlage mit einem gemeinsamen Umsatz von bis zu 62,5 Millionen Euro künftig keiner Zusammenschlusskontrolle unterliegen. Derzeit liegt die Grenze bei 25 Millionen Euro. Ebenfalls ausgenommen von den Kontrollvorschriften sollten solche betroffenen Pressemärkte sein, auf denen weniger als 1,9 Millionen Euro umgesetzt werden (Bagatellmarkt). Bisher liegt diese Grenze bei 750.000 Euro. Ferner sollte die für alle anderen Branchen bereits geltende Bagatellanschlussklausel (Umsatzerlös eines beteiligten Unternehmens) auch für Presseunternehmen eingeführt werden. Hier sollte ebenfalls der Faktor 8, das heißt acht Mal strengere Umsatzregeln als in anderen Branchen, gelten. Damit läge diese Schwelle bei 1,25 Millionen Euro.

 

Die Pressefusionskontrolle als Sonderregelung für Zeitungen und Zeitschriften solle auch künftig dem Erhalt der Pressevielfalt dienen. Deshalb sei es richtig und konsequent, bei der Berechnung der Schwellenwerte einzig die Anzeigen- und Vertriebserlöse von Zeitungen und Zeitschriften anzuwenden. Umsätze aus Bereichen wie Akzidenzdruck, Briefzustelldienste oder Anzeigenblätter sollten bei der Pressefusionskontrolle unberücksichtigt bleiben.

 

Im Zusammenhang mit notwendigen Sanierungsfusionen stellten die Vertreter der Verlegerverbände fest, dass es für den Erhalt der Wettbewerbsstruktur im betroffenen Markt nicht zielführend sei, wenn für den Nachweis einer notwendigen Sanierung der bevorstehende Marktaustritt eines Verlages abgewartet werden müsse. Die Sanierungsfusion solle bereits zugelassen werden, wenn nachweislich auf Dauer negative Betriebsergebnisse zu erwarten seien.

 

Änderungen sollten sich auch bei der Behandlung der Frage des potenziellen Wettbewerbs ergeben. Für die Annahme eines potenziellen Wettbewerbs zwischen Nachbarverlagen genüge nach Ansicht der Verbände nicht die rein theoretische Möglichkeit, dass es zwischen den Beteiligten zu einem Wettbewerb kommen würde. Vielmehr müssten konkrete Tatsachen eine entsprechende Annahme stützen.

 

BDZV und VDL machten deutlich, dass sich die Bedingungen auf den Leser- und Anzeigenmärkten mit dem Fortschreiten der digitalen Mediennutzung stark wandeln würden. Sowohl Leser als auch Werbekunden hätten heute eine Vielzahl von Alternativen zur gedruckten Zeitung. Im Internet stünden mittlerweile die Betreiber von Suchmaschinen, verlagsferne Anbieter von Rubrikenmärkten und Social-Media-Plattformen in einem immer härter werdenden Wettbewerb mit den Zeitungsverlagen, der bis in die lokalen und sublokalen Räume reiche.


11. Oktober 2011

Kontakt:

Dietmar Wolff
BDZV
Hauptgeschäftsführer

E-Mail: wolff@bdzv.de
Tel: 030/726298-200

Martin Wieske
VDL

E-Mail: info@lokalpresse.de
Tel: 030/39805167

   





   
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