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Zeitungsverleger: Bundesregierung muss Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohn-Tarifvertrags ablehnen

Berlin, 6. September 2007

Das Präsidium des BDZV hat den zwischen dem AGV Briefdienste und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelten Abschluss zu Mindestlöhnen scharf verurteilt. Dies sei ein einmaliger und unwürdiger Vorgang in der Geschichte der Tarifpolitik in Deutschland, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen am 6. September 2007 in Berlin. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, die Allgemeinverbindlichkeit der Vereinbarung abzulehnen und die durchsichtigen taktischen Manöver rund um den Mindestlohn-Tarifvertrag zu beenden. Alles andere wäre ein schwerer Affront gegen neue Wettbewerber im Postmarkt, zu denen auch viele Zeitungsverlage zählten. Es sei geradezu skurril, wenn die Post AG als Arbeitgeber viel höhere Löhne fordere als die Gewerkschaftsseite. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die gesetzlich beschlossene Liberalisierung des Postmarktes in einer unseligen Übereinstimmung von Bundesregierung, Gewerkschaften und dem ehemaligen Staatsunternehmen mit allen Mitteln verhindert werden soll“, so Heinen. Dazu zähle auch die immer noch gültige Befreiung der Post AG von der Umsatzsteuer. Es sei ein Unding, dass ein Monopolist mit einem Marktanteil von mehr als 90 Prozent keine Umsatzsteuer zahle, während die Neulinge im Markt vom Fiskus zur Kasse gebeten würden. Heinen stellte in diesem Zusammenhang fest, dass auch private Anbieter den so genannten Universaldienst garantieren könnten. Die Tatsache, dass der Staat auch weiterhin größter Aktionär der Post AG ist, verlange von der Bundesregierung eine besondere Sensibilität für die Funktionsmechanismen von Wettbewerb und Marktwirtschaft. Der BDZV-Präsident hob hervor, dass auch die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde das Mindestlohndiktat ablehne und außerdem eine Gleichbehandlung bei der Umsatzsteuer fordere.


06. September 2007
   





   
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