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Zeitungsverleger begrüßen Pläne der Bundesjustizministerin

Beihilfe zum Geheimnisverrat: § 353b soll entschärft werden

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat heute in Berlin Pläne der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt, wonach der § 353b Strafgesetzbuch (Beihilfe zum Geheimnisverrat) entschärft werden soll. Die Zeitungsverleger hatten seit Jahren immer wieder kritisiert, dass Staatsanwaltschaften unter dem Vorwand der Weitergabe von Dienstgeheimnissen mit Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen auch gegen die Presse vorgingen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005 im Fall des Magazins „Cicero“ gegen diese allzu leichtfertig geübte Praxis war auch eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die Presse besser als bisher zu schützen. „Wir begrüßen, dass die Bundesjustizministerin dieses Einfallstor in den Quellenschutz nun schließen möchte“, erklärte der BDZV.

Das geplante Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit soll nicht nur die missbräuchliche Anwendung der „Beihilfe zum Geheimnisverrat“ künftig ausschließen; wie die „Welt am Sonntag“ berichtet, sollen auch Beschlagnahmen bei Medienangehörigen durch eine Änderung der Strafprozessordnung erschwert werden. Der Gesetzentwurf ist derzeit noch in der Abstimmung mit anderen Ministerien; das Kabinett soll sich noch vor der Sommerpause damit befassen.


07. April 2010
   





   
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