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Werbung und Medien sollen nicht unter EU-Gesetz gegen Diskriminierung fallen

Der BDZV begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments, wonach die Bereiche Werbung und Medien nicht unter den Anwendungsbereich des geplanten neuen EU-Gesetzes gegen Diskriminierung fallen sollen. Die Mitglieder des EU-Parlaments hätten damit die Bedeutung der Pressefreiheit gestärkt, betonte der BDZV. Zeitungsverlage könnten nun beispielsweise von politischen Parteien oder weltanschaulichen Vereinigungen nicht gezwungen werden, unerwünschte Anzeigen unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot zu veröffentlichen.

Anlass ist ein Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur „Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Ausrichtung“, über den das Europäische Parlament heute zu befinden hatte. Damit soll der in der Arbeitswelt bereits bestehende Anspruch auf Gleichbehandlung auch für die Bereiche Bildung, Dienstleistungen und Sozialschutz festgeschrieben werden. Die deutschen Zeitungsverleger hatten im Vorfeld gewarnt, dass künftig auch missliebige Parteien oder Sekten den Abdruck von Anzeigen durchsetzen könnten. BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff bezeichnete die Ausnahme von Werbung und Medien von der geplanten Richtlinie als „ein wichtiges Signal für die Pressefreiheit“.


02. April 2009
   





   
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