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Votum für die Pressefreiheit

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat die Entscheidung des Bundesrates vom heutigen Freitag begrüßt, das Pressefreiheitsgesetz passieren zu lassen. Die Länderkammer schloss sich nicht den Bedenken ihres Rechtsausschusses an, der das geplante Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit als überflüssig erachtet hatte.

 

 

Damit ist der Weg frei für die Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. „Mit seiner Entscheidung gegen die Einwände des Rechtsausschusses haben die Ministerpräsidenten grünes Licht für mehr Informantenschutz in Deutschland gegeben“, erklärte das Medienbündnis. „Das stärkt die Rundfunk- und Pressefreiheit in unserem Land.“

Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit war im August 2010 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zielt auf eine Entschärfung des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches ab. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Journalisten von Staatsanwaltschaften allein deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat beschuldigt werden können, weil sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Außerdem sollen Beschlagnahmen bei Medienangehörigen nur noch möglich sein, wenn gegen sie ein dringender Tatverdacht besteht.

 

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfahl der Länderkammer die Ablehnung mit der Begründung, für ein solches Gesetz gebe es keine Notwendigkeit. In seiner Stellungnahme an den Bundesrat hatte der Ausschuss bestritten, dass die Interessen der Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit dem Verrat von Dienstgeheimnissen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus schützenswert seien. Das Medienbündnis hatte daraufhin an die Ministerpräsidenten appelliert, sich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses hinwegzusetzen.

 

Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an. Das Bündnis hat sich wiederholt gegen Gesetze ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken.

Berlin, 
15. Oktober 2010

Kontakt:

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

   





   
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