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Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gemeinsam mit 33 weiteren Verbänden und Organisationen aus Medien, Wirtschaft und Bürgerschaft an Parlament und Bundesregierung appelliert, die vom Europäischen Parlament beschlossene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht umzusetzen. Anlass der Gemeinsamen Erklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung ist das sechsjährige Bestehen der am 14. Dezember 2005 beschlossenen EU-Richtlinie 2006/24. Die Übertragung der Richtlinie in deutsches Recht drohe das gesetzlich verankerte Zeugnisverweigerungsrecht nachhaltig zu gefährden, warnten die Zeitungsverleger.

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hatte die gesetzliche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da sie unverhältnismäßig weit in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses eingreife. Rechtsexperten erwarten, dass auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, weil sie gegen die europäischen Grund- und Menschenrechte verstößt. Gleichwohl will die EU-Kommission eine neuerliche Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland im Weg eines Vertragsverletzungsverfahrens erzwingen.


Vor diesem Hintergrund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dazu auf:

  1. keinerlei verdachtslose Vorratsspeicherung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail oder jede Internetverbindung wieder anzuordnen,

  2. die Abweichung Deutschlands von der EU-Richtlinie 2006/24 zur Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission genehmigen zu lassen und nötigenfalls die Genehmigung einzuklagen,

  3. die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Gültigkeit dieser Richtlinie und über den Genehmigungsantrag nicht umzusetzen, selbst wenn der Gerichtshof gegebenenfalls eine Geldbuße gegen Deutschland verhängen könnte,

  4. sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und für ein europaweites Verbot jeder verdachtslosen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten einzusetzen.


Der BDZV und andere Medienverbände und -unternehmen hatten bereits während des Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland im Jahr 2007 wiederholt die negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung kritisiert und auf die Einschränkung der journalistischen Berichterstattungsfreiheit hingewiesen. Die Speicherung aller Telefon- und Handyverbindungen sowie Internetzugriffe über sechs Monate störe die auf Vertrauen basierende Beziehung zwischen Journalist und Informant deutlich und könne Quellen versiegen lassen. Damit werde ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informationsbeschaffung angewiesen sei, im Kern getroffen.


14. Dezember 2011

Kontakt:

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

Hans-Joachim Fuhrmann
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Leiter des Bereichs Kommunikation + Multimedia, Mitglied der Geschäftsleitung

E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Tel: 030 / 726298-210
Handy: 0171/2613689

   





   
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