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Vorratsdatenspeicherung: BDZV begrüßt Klarstellung durch Bundesverfassungsgericht

Berlin, 6. November 2008

Der BDZV hat am 6. November 2008 in Berlin die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als eine weitere „dringend notwendige Klarstellung“ begrüßt.

Das Karlsruher Gericht hat mit dem heutigen Spruch seine Entscheidung vom März 2008 erweitert und bis zu einer endgültigen Entscheidung die Weitergabe von Telefon- und E-Mail-Daten zum Zweck der Gefahrenabwehr an die Polizei ebenfalls eingeschränkt. So dürfen die Daten nur dann von Telekom-Unternehmen herausgegeben werden, wenn dadurch eine „dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder für Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt“ werden soll oder wenn es um die Sicherheit des Staates geht.

Angesichts dieser Entscheidung des Obersten Gerichts sollte, forderte der BDZV, der Bundestag auch das gestern von der Regierungs-Koalition beschlossene so genannte BKA-Gesetz noch einmal auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfen. Der BDZV hatte die im BKA-Gesetz vorgesehenen Regelungen zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer als „schweren Affront gegen die Presse“ kritisiert. Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung – insbesondere der Terrorismusabwehr – seien die Zeitungsverleger sehr besorgt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offenkundig nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Diesen Bedenken habe nun das Bundesverfassungsgericht mit seiner neuerlichen Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung offensichtlich einmal mehr Rechnung getragen.


06. November 2008
   





   
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