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Verleger kritisieren: Geplantes Gesetz verbaut Weg zu neuen Abonnenten

Regierungsvorschlag zum Bundesdatenschutz bedroht bis zu 20 Prozent der Abonnement-Auflage

Der BDZV und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger haben am 13. Februar 2009 in Berlin die vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes scharf kritisiert. Es sei unverständlich, dass der Bundesrat der Abschaffung des so genannten Listenprivilegs nicht entgegen getreten sei. Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge, die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden.

Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief an potenzielle neue Leser heranzutreten und so dem steten Rückgang von Abonnenten entgegenzuwirken. Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von ihnen strikt abgelehnt werde. Die jüngst aufgetretenen Datenschutzskandale seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden, durch dessen Abschaffung solche Vorfälle auch künftig nicht verhindert würden.

Vor diesem Hintergrund appellierten VDZ und BDZV an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Datenschutznovelle nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden, so wie es auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfohlen hatte.


13. Februar 2009
   





   
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