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Tarifverhandlungen: BDZV verlangt Tarifabschluss mit zwei Komponenten

Zum Auftakt der dritten Verhandlungsrunde über einen neuen Gehalts- und Manteltarifvertrag (GTV und MTV) für Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sowie Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und ver.di stellten die Gewerkschaften zum ersten Mal ihre konkrete Forderung für einen neuen GTV auf, nämlich die Gehälter um vier Prozent anzuheben.

 

 

Demgegenüber bekräftigten die Verleger ihre Position, dass ein Tarifabschluss zwei Komponenten enthalten müsse. Die eine Komponente betreffe die bestehenden, die zweite die zukünftigen Arbeitsverhältnisse.


Für bestehende Arbeitsverhältnisse sollten keine Eingriffe bei dem laufenden Monatsgehalt vorgenommen werden, erklärte der Verhandlungsführer der Zeitungsverleger, Werner Hundhausen. Verändert werden sollten die Bestimmungen im MTV, wonach die beiden Einmalzahlungen Jahresleistung und Urlaubsgeld zu einem Monatsgehalt zusammengefasst würden. Der Altersversorgungstarifvertrag sollte für die Laufzeit der Tarifverträge unverändert fortgeführt werden.


Künftige Arbeitsverhältnisse könnten angesichts der wirtschaftlichen Lage der Branche allerdings nicht zu den gleichen tariflichen Rahmenbedingungen vereinbart werden. In diesem Zusammenhang nannten die Verleger im Einzelnen ihre Vorstellungen für das zweite Tarifwerk, das auf eine 15-prozentige Absenkung der Vergütung zielt. Erreicht werden sollte diese Reduzierung zur Hälfte aus dem Mantel- und geänderten Altersversorgungstarifvertrag und zur anderen Hälfte aus dem Gehaltstarifvertrag.


Ein neuer Verhandlungstermin wurde nicht vereinbart, da die Gewerkschaften Beratungsbedarf in ihren Gremien haben.


Berlin, 
08. Dezember 2010
   





   
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