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Tagesschau-App verstößt gegen geltendes Recht

Die neue Tagesschau-App verstößt gegen geltendes Recht. Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin.

 

 

„Damit gibt es ein weiteres Leseangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein solches Angebot hat angesichts der bestehenden Pressevielfalt im Netz nichts mehr mit einer Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten zu tun“, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.


Auffällig sei auch der Zeitpunkt für den Markteintritt, beklagten die Zeitungsverleger. Zu Weihnachten werde der Öffentlichkeit die neue App untergejubelt, kritisierte Wolff. Gerade jetzt, wenn die neuen Tablet-PCs und Lesegeräte auf dem Gabentisch lägen, gebe es damit kostenlose Konkurrenz zu den jüngst eingeführten Bezahl-Apps der Zeitungen. Hier werde massive Marktverzerrung zu Lasten der privatwirtschaftlichen Presse für jedermann sofort deutlich. „Das muss rechtlich geklärt werden“, forderte Wolff.

Berlin, 
21. Dezember 2010

Kontakt:

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

   





   
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