Tagesschau-App - Kölner Landgericht bestätigt: ARD-Angebot ist mit Rundfunkstaatsvertrag nicht vereinbar
„Wir freuen uns, dass das Kölner Landgericht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert hat, sich zukünftig an den Rundfunkstaatsvertrag zu halten“, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Zwar dürfe die ARD selbstverständlich eine Tagesschau-App anbieten, „eine öffentlich-rechtliche Zeitung im Internet darf es aber nicht geben“.
Unabhängig davon seien die Verleger – so hatte dies der BDZV-Präsident bereits beim Zeitungskongress am 24. September in Berlin angekündigt – auch in Zukunft bereit, gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Politik eine Lösung der Probleme zu finden.
27. September 2012
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