Presseverlage begrüßen Entscheidung der Koalition zum Leistungsschutzrecht
Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) betonen am 4. März in Berlin, im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar, um die gemeinsame Leistung von Journalisten und Verlegern wirksam schützen zu können. Das Leistungsschutzrecht sei keine hinreichende, wohl aber eine notwendige Bedingung für den Erhalt einer freien und staatsunabhängig finanzierten privaten Presse im digitalen Zeitalter.
Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht finden sich unter www.pro-leistungsschutzrecht.de
Berlin,04. März 2012
Kontakt:
| Anja Pasquay Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Pressereferentin E-Mail: pasquay@bdzv.de Tel: 030/726298-214 |
















