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Neuer Entwurf für Leistungsschutzrecht ist halbherzig

Verlegerverbände: Gesetzgeber muss konsequent handeln

Den aktuellen geänderten Entwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger als inkonsequent. Ein solches Gesetz beträfe nur die Suchmaschinenbetreiber und ließe diejenigen vollkommen außer Acht, die mit den digitalen Inhalten der Verlage missbräuchlich Geschäfte machen. „Das wäre ein Freifahrtschein für die Aggregatoren, die schon jetzt die Verlags-Internetseiten absaugen, um damit Geld zu verdienen“, erklärten der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) am 30. Juli 2012 in Berlin.

 

Ein faires Miteinander sähe anders aus. Das eigentliche Ziel des Gesetzentwurfs, Presseverlage im Online-Bereich mit anderen Werkmittlern gleichzustellen, könne mit den neuen Überlegungen nicht erreicht werden.

 

Zu einem wirksamen Leistungsschutzrecht gehöre auch, dass Firmen, die Verlagsinhalte in ihren Intranets veröffentlichten, dafür eine Lizenz erwerben müssten. Ein Gesetz, das die elementaren Interessen der Verlage nicht berücksichtigen würde, sei inkonsequent und für die freie Presse schädlich. „Wir appellieren an Bundesregierung und Gesetzgeber, dieses wichtige Anliegen nicht halbherzig zu behandeln“, so die Verlegerverbände.

 


30. Juli 2012

Kontakt:

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

   





   
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