Leistungsschutzrecht für die Presse ist überfällig
BDZV-Delegiertenversammlung appelliert an Politik / NRW-Medienminister Krautscheid spricht vor BDZV-Delegierten
Die Delegiertenversammlung des BDZV – das höchste Gremium des Verbands – hat heute in Berlin einmütig an die Politik appelliert, den Weg für ein Leistungsschutzrecht der Presse freizumachen. „Ein solches Schutzrecht ist überfällig“, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen.
Die Delegiertenversammlung machte deutlich, dass sich die Presseunternehmen gegen eine unentgeltliche Ausnutzung ihrer Angebote im Internet zur Wehr setzen müssten. Die Angebote der Verlage seien nur durch einen hohen finanziellen Aufwand bei der Zusammenstellung, Aufbereitung, Herstellung und Verbreitung von Inhalten möglich. Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen müsse es einen sachgerechten Ausgleich geben. Voraussetzung dafür sei ein umfassendes Schutzrecht. In anderen Bereichen, zum Beispiel bei Sendeunternehmen oder Konzertveranstaltern, gebe es bereits eine entsprechende rechtliche Grundlage. Dies müsse auch für Presseunternehmen garantiert sein.
Als Gast sprach vor den BDZV-Delegierten der nordrhein-westfälische Minister für Medien und Europa, Andreas Krautscheid. "Wir sehen das Bedürfnis für ein stärkeres Engagement der Verlage im lokalenTV-Markt", versicherte der Minister und kündigte eine sehr weitgehende Öffnung für Verlagsbeteiligungen in seinem Bundesland an. Ziel seien eine große Vielfalt und hohes Investment der Unternehmen. "Wir möchten mehr möglich machen."
Auf Zustimmung der Delegierten stießen auch Krautscheids Ausführungen zum Engagement der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet und die geplanten Drei-Stufen-Tests. Derzeit würden die Vorgaben der Europäischen Kommission in Landesrecht umgesetzt. Und er empfehle "dringend, die Spielregeln ernst zu nehmen". In Brüssel werde dies Thema mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. "Das ist gleichsam der Lackmus-Test für die Existenzberechtigung der Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland", sagte Krautscheid. Jetzt gehe es um die Feststellung, ob dieses System in der Lage ist, mit den vorhandenen Gremien - also den Rundfunkräten und dem Fernsehrat - die Kontrollfunktion auszuüben?
Auch zum Bundesdatenschutzgesetz und der geplanten Abschaffung des Listenprivilegs vertrat Minister Krautscheid eine eindeutige Meinung. Nordrhein-Westfalen habe der Aufhebung des Listenprivilegs nicht zugestimmt. "Und wenn es nach mir geht, wird es dabei bleiben."
Fotos: David Ausserhofer
07. Mai 2009



















