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Keine pressemäßige Berichterstattung von ARD und ZDF!

12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag: Zeitungsverleger appellieren an Ministerpräsidenten

Der BDZV hat am 11. Juni 2008 in Berlin an die Ministerpräsidenten der Länder appelliert, bei der für morgen vorge­sehenen Entscheidung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die elementaren Interessen der privatwirtschaftlichen Presse zu berücksichti­gen. „Wir brauchen in Deutschland keine gebührenfinanzierte pressemä­ßige Berichterstattung, egal, ob ‚sendungsbezogen‘ oder „nicht-sendungs­bezogen“, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Deshalb müsse der vorliegende Entwurf entsprechend korrigiert werden. Die Produktion umfangreicher Text- und Fotostrecken, die in Anmutung und Inhalt quasi identisch mit den Onlineangeboten der Verlage seien, führten bereits heute zu einer unverantwortlichen Wettbewerbsverzerrung im Nutzermarkt. „Dies kann politisch nicht gewollt sein“, so Wolff. Die Vielfalt an Qualitätsinhalten im Netz werde durch Text- und Bildangebote der Verlage – national wie lo­kal – garantiert und weite­rentwickelt. Dieser Entwicklungsprozess könne nur dann erfolgreich fort­geführt werden, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten sich nicht auf dem Terrain der Verlage bewegten. Dazu gehöre auch eine strenge Zurückhal­tung in der lokalen Berichterstattung. Gerade dort hätten die meisten Zei­tungen ihre Kernkompetenz.

Nachdrücklich sprach der BDZV sich für den vorgesehenen so genannten Drei-Stufen-Test aus. Dieser müsse allerdings von einem unabhängi­gen Expertengremium durchgeführt werden. Der BDZV bekräftigte seine Forde­rung nach einer gesetzlich verankerten Deckelung der Ausgaben für die öffentlich-rechtlichen Internetangebote sowie die Verabschiedung einer umfassenden Negativliste durch die Ministerpräsidenten. „Ein Schacher ‚Negativliste gegen Gebührendeckelung‘ darf es nicht geben“, so Wolff.


11. Juni 2008
   





   
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