BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Was Nutzer wollen

Ergebnisse der BDZV-Tabletstudie

 

Til Fischer, Daniel Bochow

zu bestellen über

www.zv-online.de



Alles Digital

 

Florian Bauer, Holger Kansky, Lukas Kircher, Christian Meier, Katja Riefler

zu bestellen über

www.zv-online.de



Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de


Aktuell

Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

IT-Sicherheitsgesetz gefährdet Informantenschutz

Medienverbände und -unternehmen kritisieren geplantes Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen kritisiert in einer Stellungnahme an den Innenausschuss des Deutschen Bundestags den Regierungsentwurf des so genannten Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (IT-Sicherheitsgesetz). Nach dem Entwurf soll es dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ermöglicht werden, sämtliche elektronische Kommunikation der Bundesbehörden mit Dritten auszuwerten. Da Ausnahmetatbestände nicht vorgesehen sind, ist auch die Kommunikation mit Journalisten betroffen. Der Gesetzentwurf umfasst die Nutzung von Internetseiten, E-Mails, Internet-Telefonie und anderen Formen der elektronischen Kommunikation. Das Bundesamt soll auch die Befugnis erhalten, die von ihm verwendeten personenbezogenen Daten an Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Dass soll dann möglich sein, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung oder eine mit Hilfe von Telekommunikation begangene Straftat zu verfolgen ist.

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen ist der Auffassung, dass derartige Überwachungsbefugnisse mit der von der Verfassung garantierten Presse- und Rundfunkfreiheit unvereinbar sind. Mindestens müsste der Schutz der beruflichen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten gewährleistet sein. Der Informantenschutz darf auf diesem Weg nicht ausgehöhlt werden. Das Bündnis appelliert deshalb an den Gesetzgeber, den Entwurf keinesfalls in der vorliegenden Form zu akzeptieren.

Dem Bündnis der Medienverbände und -unternehmen gehören der Deutsche Journalisten-Verband, die Deutsche Journalisten-Union in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Deutsche Presserat, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, die ARD und das ZDF an. Das Bündnis hatte sich wiederholt gegen Gesetze ausgesprochen, die die Freiheit der Berichterstattung einschränken. Gegenüber der Politik hatte das Bündnis zuletzt eine Stellungnahme zum BKA-Gesetz verfasst, die die Gefahren des Gesetzes für den Informantenschutz und die Folgen der Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern dargestellt hat.


11. Mai 2009
   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.