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Herber Schlag gegen die Pressefreiheit

Zeitungs- und Zeitschriftenverleger kritisieren Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die Bundestagsentscheidung zur Kommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung heute in Berlin scharf kritisiert. Der Schutz der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke, denn anders als Parlamentsabgeordnete und Strafverteidiger, die von der Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei Journalisten nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen.

Wie schwach dieser Prüfungsmaßstab ist, wurde zuletzt deutlich bei der Beschlagnahmeaktion von Briefen an verschiedene Berliner Zeitungen. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz werde das Berufsgeheimnis aufgebrochen und der Informantenschutz ausgehebelt, so ein Sprecher des BDZV. „Welcher Informant wird Journalisten denn noch vertrauliche Informationen weitergeben, wenn er künftig damit rechnen muss, dass seine Telefonnummer, E-Mail-, IP-Adresse und seine Standortdaten ebenso erfasst wie auch Zeitpunkt und Dauer des Kontakts gespeichert werden?“ Damit sei jeder seriöse und investigative Journalismus im Kern getroffen. „Dieses Gesetz kann vor der Verfassung keinen Bestand haben“, so BDZV und VDZ. Entsprechende Verfassungsbeschwerden seien bereits angekündigt.


09. November 2007

Kontakt:

Burkhard Schaffeld
BDZV

E-Mail: schaffeld@bdzv.de
Tel: 030/726298-230

Dirk Platte
VDZ

E-Mail: d.platte@vdz.de
Tel: 030/726298130

   





   
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