BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Was Nutzer wollen

Ergebnisse der BDZV-Tabletstudie

 

Til Fischer, Daniel Bochow

zu bestellen über

www.zv-online.de



Alles Digital

 

Florian Bauer, Holger Kansky, Lukas Kircher, Christian Meier, Katja Riefler

zu bestellen über

www.zv-online.de



Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de


Aktuell

Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

Gutachten: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz

Berlin, 20. September 2007

Der Gesetzentwurf zur so genannten Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines von der Stiftervereinigung der Presse in Auftrag gegebenen Gutachtens. Anlass war der im Frühjahr 2007 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, wonach Telefondienstleister, Internetprovider und Anbieter von E-Mail-Adressen die persönlichen Daten ihrer Kunden sechs Monate lang speichern müssen. In diesem Zeitraum können Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundesnachrichtendienst, Bundesverfassungsschutz und militärischer Abschirmdienst auf den Datenbestand zugreifen, ohne dass ein Verdacht auf eine schwere Straftat erforderlich ist.

Medienverbände und Journalistenorganisationen haben vielfach darauf hingewiesen, dass auch der gesamte Kommunikationsverkehr von Journalisten von diesen Planungen betroffen wäre. E-Mail- und Telefonkontakte könnten ausgewertet und die Verbindungen aufgedeckt werden. Der Quellenschutz wäre damit nicht mehr gewährleistet, denn Informanten würden künftig eher davor zurückschrecken, sich der Presse anzuvertrauen, wenn ihre Kontaktaufnahme ohne Weiteres nachvollziehbar wird.

Laut dem von der Stiftervereinigung der Presse vorgelegten Rechtsgutachten „Datenschutz und presserechtliche Bewertung der ‚Vorratsdatenspeicherung‘“ stellt die Speicherung von Daten auf Vorrat einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz) dar. Besonders einschneidend sei, dass die Behörden auf die Daten aller Bürger zugreifen könnten, und zwar unabhängig davon, ob diese einer Straftat verdächtigt werden oder nicht. Ferner wird laut

Gutachten das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Darüber hinaus konstatiert das Rechtsgutachten einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und kommt zu dem Ergebnis, dass der Informantenschutz sogar „gänzlich abgeschafft“ würde, wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste auf die Redaktionsdaten zugreifen könnten. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stiftervereinigung der Presse an den deutschen Gesetzgeber, den Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung unter sachgemäßer Beachtung des Grundgesetzes umzusetzen. Insbesondere müsse klar festgelegt werden, wann eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist.


21. September 2007

Kontakt:

Inez Bauer
Stiftervereinigung

E-Mail: bauer@stiftervereinigung.de
Tel: 030/69817778

   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.