Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung
BDZV zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
Die Zeitungsverleger hatten, wie auch die übrigen Medienverbände, das Gesetz im Vorfeld der Bundestagsentscheidung vom 9. November 2007 scharf kritisiert: Der Schutz der Pressefreiheit bleibe auf der Strecke, denn anders als Parlamentsabgeordnete und Strafverteidiger, die von der Telekommunikationsüberwachung ausgenommen werden, soll bei Journalisten nur im Einzelfall eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgen.
Mit dem nun auch vom Bundesrat gebilligten Gesetz werde das Berufsgeheimnis aufgebrochen und der Informantenschutz ausgehebelt, warnte der BDZV. Informanten, die künftig damit rechnen müssten, dass ihre Telefonnummern, E-Mail- und IP-Adressen oder Standortdaten ebenso erfasst und gespeichert werden wie Zeitpunkt und Dauer der jeweiligen Kontakte, würden es sich in Zukunft dreimal überlegen, eine vertrauliche Information weiterzugeben. Es sei Besorgnis erregend, wie leichtfertig hier der für die Pressefreiheit elementare Schutz journalistischer Quellen ohne Not auf dem Altar der Terrorismusbekämpfung geopfert wurde. Der BDZV erwartet, dass das Gesetz vor der Verfassung keinen Bestand haben wird. Entsprechende Verfassungsbeschwerden seien bereits angekündigt.
30. November 2007

















