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EU-Fernsehrichtlinie: Zeitungsverleger fordern Verbot von Product Placement in Deutschland

Berlin, 25. Mai 2007

Der BDZV fordert eine gesetzliche Regelung, der zufolge Product Placement in Deutschland auch künftig verboten bleibt. Nach der Verabschiedung der neuen EU-Fernsehrichtlinie seien jetzt die Bundesländer gefordert, den „medienpolitischen Sündenfall“, nämlich die Vermischung von Werbung und redaktionellen Inhalten, zu verhindern, sagte ein Sprecher des BDZV am 25. Mai 2007 in Berlin. Nur so könnten Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Medien in Deutschland gewährleistet bleiben. Es sei bedauerlich, dass die deutsche Delegation ihre Forderung nach einem Verbot von Produktplatzierungen im Fernsehen innerhalb des EU-Kulturministerrats nicht durchsetzen konnte.

Der BDZV begrüßte die in der neuen Fernsehrichtlinie verankerte Klarstellung, dass die elektronische Presse nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie falle. Damit werde anerkannt, dass eine Übertragung der restriktiven Rundfunkregulierung auf das Internet nicht geeignet sei, den Besonderheiten dieses neuen Medienvertriebsweges gerecht zu werden.


25. Mai 2007
   





   
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