BDZV Schnellsuche  
HomeImpressumKontaktSitemapFeedsNewsletter
 
Erweiterte Suche
 
 
EnglishLogin


Seite teilen




send


Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.

Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (0) 30/72 62 98-0
Telefax: +49 (0) 30/72 62 98-299
E-Mail: bdzv@bdzv.de



Anfahrt zum BDZV


Neuerscheinungen:

Was Nutzer wollen

Ergebnisse der BDZV-Tabletstudie

 

Til Fischer, Daniel Bochow

zu bestellen über

www.zv-online.de



Alles Digital

 

Florian Bauer, Holger Kansky, Lukas Kircher, Christian Meier, Katja Riefler

zu bestellen über

www.zv-online.de



Social Media als Herausforderung für Zeitungsverlage

 

Christian Hoffmeister

zu bestellen über

www.zv-online.de



Zeitungen 2011/12

 

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger

zu bestellen über

www.zv-online.de


Aktuell

Paid Content.

Welche Bezahlmodelle funktionieren?

 

 

Katja Riefler und Robin Meyer-Lucht

zu bestellen über

www.zv-online.de



Publizieren auf Casual devices

Die Tageszeitung auf iPad, iPhone, E-Reader und Co.

 

Werner Lauff

zu bestellen über

www.zv-online.de



Lokale Online-Vermarktung

 

Robert Danch

zu bestellen über

www.zv-online.de

Etappensieg für den Informantenschutz

Medienverbände und -unternehmen begrüßen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung als einen „Etappensieg für den Informantenschutz“ begrüßt. Es sei zu hoffen, dass die Karlsruher Richter in der noch folgenden Hauptverhandlung die Vorratsdatenspeicherung insgesamt für verfassungswidrig erklärten.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. März 2008 einzelne Bestandteile des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig gestoppt. Zwar sei die Speicherung der elektronischen Verbindungs­daten bis zur Entscheidung in der Hauptsache zulässig. Staatliche Stellen dürften je­doch nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten auf die Daten zugreifen, entschied das Gericht (Az. 1 BvR 256/08).

Das Bündnis der Medienverbände und -unter­nehmen hatte während des Gesetzgebungsver­fahrens im letzten Jahr wiederholt die negativen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung kriti­siert und auf die Einschränkung der journalisti­schen Berichterstattungsfreiheit hingewiesen. Die Speicherung aller Telefon- und Handy­verbindun­gen sowie Internetzugriffe über sechs Monate störe die auf Vertrauen basierende Be­ziehung zwischen Journalist und Informant deut­lich und könne Quellen versiegen lassen. Damit werde ein seriöser, investigativer Journalismus, der auf eine vor äußeren Eingriffen geschützte Informations­beschaffung angewiesen sei, im Kern getroffen.

Dem Bündnis gehören der Deutsche Journa­listen-Verband, die dju in ver.di, der BDZV, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien, der Deutsche Presserat, sowie ARD und ZDF an.


19. März 2008
   





   
ZV Zeitungs-Verlag Service GmbH Theodor Wolff-Preis Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG) Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V. Bürgerpreis der Deutschen Zeitungen Wan-ifra World Association of Newspapers and News Publishers
© Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V.