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Erklärung von BDZV und VDZ zu den Aussagen Apples zum neuen Abo-Model

Apples Bedingungen schränken Wahlfreiheit der Leser digitaler Zeitungs- und Zeitschriftenangebote und App-Geschäft der Verlage ein

Die Verlegerverbände bewerten die aktuellen Erklärungen Apples als Regelung, die für die Verlage ebenso wie für Leser digitaler Zeitungs- und Zeitschriftenangebote erhebliche Einschränkungen beinhaltet.

 

 

Positiv an der Regelung ist, dass es nun ein Abo-Modell geben soll, das zudem auch von den Verlagen direkt neben dem Apple-Kiosk, dem iTunes-Store, angeboten werden kann. Allerdings beinhaltet das Modell relevante Einschränkungen, die die Wahlfreiheit der Kunden und das App-Geschäft für die Verlage deutlich beeinträchtigen.

Dies betrifft insbesondere das Verbot, aus der App heraus direkt zu den Verlagssites zu verlinken, um dort Verlags-Angebote wahrzunehmen. Anders als bisher kann also der App-Nutzer nicht mehr neue oder zusätzliche Angebote aus der App heraus bestellen, sondern nur noch über den iTunes-Store. Zudem sind nach den Apple-Bedingungen Vergünstigungen an Abonnenten anderer Zeitschriften oder Koppelprodukte nicht möglich, stattdessen werden Standardisierungen verlangt. Verlage, die bislang plattformübergreifende Lösungen anbieten, müssen die den Nutzern zu Gute kommenden Funktionalitäten einschränken oder beenden. Das bedeutet eine Behinderung des heute bei einigen Verlagen schon sehr erfolgreich angelaufenen App-Geschäfts

BDZV und VDZ halten Nachbesserungen für dringend erforderlich und fordern:

  • volle Wahlfreiheit und Gleichberechtigung
  • freie Entscheidung der Verleger über die Ausgestaltung der Angebote auch innerhalb von Apps
  • Unterbreitung von Angeboten in den von Verlagen programmierten Apps, die der Verlag direkt an die Kunden richtet

16. Februar 2011
   





   
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