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Bundestag unterschätzt Folgen der Telekommunikationsüberwachung

Regierungskoalition schenkt Informantenschutz zu wenig Beachtung

Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen kritisiert, dass die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag an den Regierungsplänen zur Telekommunikationsüberwachung uneingeschränkt festhalten will. Die Abgeordneten hatten sich am 6. Juli 2007 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung beschäftigt. Die Kritik der Medienvertreter an der geplanten Einschränkung des Informantenschutzes durch das Gesetz führte nicht zu Änderungen an dem Gesetzentwurf.

Journalistinnen und Journalisten müssen ihren Informanten auch weiterhin Anonymität garantieren können. Das sei aber nicht mehr möglich, wenn der Entwurf in seiner bisherigen Form Gesetz werde, so das Bündnis. Ohne Informanten seien kritische und investigative Recherchen nicht zu leisten. Kritik und Kontrolle – wesentliche Aufgaben der Journalisten – drohten damit eingeschränkt zu werden. Deshalb sei es unerlässlich, dass die Regierungskoalition von ihrer bisherigen Haltung abrücke und in ihren weiteren Beratungen zu diesem Gesetz Änderungen zugunsten der Presse- und Rundfunkfreiheit umsetze.

Das Medienbündnis fordert vom Bundestag insbesondere folgende Anpassungen:

  1. Der Vertrauensschutz darf für Journalistinnen und Journalisten nicht weniger umfassend sein als für Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche.
  2. Der Informantenschutz darf bei Ermittlungen nicht wie geplant einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterworfen werden.
  3. Die geplante Vorratsdatenspeicherung darf nur der Aufklärung wirklich schwerer Verbrechen dienen.
  4. Journalistinnen und Journalisten, deren Telekommunikationsdaten überwacht werden, müssen vollständig informiert werden.

Andernfalls drohe durch überzogenes Sicherheitsdenken ein unerlässliches Grundrecht wie die Presse- und Rundfunkfreiheit in seinen wesentlichen Grundzügen geschwächt zu werden.


09. Juli 2007
   





   
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