BKA-Gesetz: Zeitungsverleger begrüßen Ablehnung
Die Zeitungsverleger hatten im Vorfeld der Abstimmung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit zahlreichen Medienverbänden gegen das Gesetz protestiert, weil insbesondere durch die Regelung in § 20u „das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und damit der Informantenschutz in gravierender Weise verschlechtert“ werde. Die Medienverbände hatten an die Ministerpräsidenten appelliert, die „zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen hinsichtlich der im BKA-Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten gleich zu behandeln“, also Journalisten in dieser Frage den Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten gleichzustellen.
Die gemeinsame Stellungnahme wird getragen von ARD, BDZV, Deutscher Journalisten-Verband, Deutscher Presserat, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Verband Privater Rundfunk und Telemedien, ZDF.
28. November 2008

















