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BKA-Gesetz: Zeitungsverleger begrüßen Ablehnung

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Ablehnung des sogenannten BKA-Gesetzes durch den Bundesrat. Damit hätten die Ministerpräsidenten gezeigt, welch hohe Bedeutung sie dem Quellenschutz und damit der Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland zumäßen, sagte der BDZV heute in Berlin.

Die Zeitungsverleger hatten im Vorfeld der Abstimmung in einer gemeinsamen Stellungnahme mit zahlreichen Medienverbänden gegen das Gesetz protestiert, weil insbesondere durch die Regelung in § 20u „das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und damit der Informantenschutz in gravierender Weise verschlechtert“ werde. Die Medienverbände hatten an die Ministerpräsidenten appelliert, die „zur Zeugnisverweigerung berechtigten Personen hinsichtlich der im BKA-Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmöglichkeiten gleich zu behandeln“, also Journalisten in dieser Frage den Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten gleichzustellen. 

Die gemeinsame Stellungnahme wird getragen von ARD, BDZV, Deutscher Journalisten-Verband, Deutscher Presserat, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Verband Privater Rundfunk und Telemedien, ZDF.


28. November 2008
   





   
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