BKA-Gesetz: BDZV appelliert an Bundesrat
Der BDZV betonte noch einmal, dass das BKA-Gesetz in der vom Bundestag am 12. November verabschiedeten Form ein „Affront gegen die Presse“ sei. Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung – insbesondere der Terrorismusabwehr – seien die Zeitungsverleger sehr beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Wenn Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassten, nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet würden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten sei in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.
25. November 2008

















