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BDZV: Prüfung der Internetangebote von ARD und ZDF muss extern erfolgen

Berlin, 8. Dezember 2008

Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Einführung des so genannten Drei-Stufen-Tests für Telemedien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordert der BDZV, dass die damit verknüpfte Überprüfung der Senderinhalte über eine unabhängige und externe Stelle erfolgt.

„Die ehrenamtlichen Rundfunkgremien sind nach ihrer Organisation und Ausstattung nicht für umfangreiche und zeitintensive Prüfungen von Online-Angeboten eingerichtet“, sagte ein Sprecher des BDZV anlässlich einer Sitzung des Erweiterten Präsidiums. Daher müsse eine zusätzliche Arbeitseinheit mit Sachverständigen etabliert werden, die Entscheidungsvorlagen mit Empfehlungen für die Rundfunkgremien selbstständig erstelle. Sie müsse personell, finanziell und auch räumlich unabhängig von den Rundfunkanstalten und deren Räten tätig werden. Nur unter solchen Voraussetzungen sei gewährleistet, dass insbesondere die notwendige Prüfung der bereits bestehenden gebührenfinanzierten Angebote innerhalb der gesetzten Frist bis Ende 2010 rechtskonform abgeschlossen werden könne.


08. Dezember 2008
   





   
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