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BDZV: Neues BKA-Gesetz konterkariert Quellenschutz

Berlin, 13. November 2008

Mit Unverständnis hat der BDZV auf die Verabschiedung des so genannten BKA-Gesetzes in Berlin reagiert. Das Gesetz sei ein Affront gegen die Presse, sagte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Bei allem Verständnis für eine Verbesserung der Verbrechensbekämpfung – insbesondere der Terrorismusabwehr – seien die Zeitungsverleger sehr beunruhigt über ein Klima, in dem die Pressefreiheit offensichtlich nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Es müsse alles getan werden, damit die Arbeit der Presse, die eine öffentliche Aufgabe erfülle, nicht erschwert werde. Wenn Journalisten, die sich mit Kriminalitätsdelikten befassten, nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Computerfestplatten durchforstet würden, sei dies ein unhaltbarer Zustand. Dann sei wohl kaum noch damit zu rechnen, dass ein Informant vertrauliche Informationen an Journalisten weiterreiche. Dies sei jedoch in vielen Fällen die Voraussetzung dafür, dass Missstände und Verfehlungen überhaupt öffentlich würden.

Der BDZV verwies auf eine Anhörung im Innenausschuss des Bundestags vom 16. September. Damals hatten Sachverständige die Kritik der Medienverbände im Hinblick auf den notwendigen Schutz der Pressefreiheit unterstützt. Das BKA-Gesetz sieht unter anderem vor, dass das Bundeskriminalamt unter bestimmten Umständen von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht.


13. November 2008
   





   
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