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BDZV: Neuer Tarifvertrag bringt Planungssicherheit für Verlage

Bei den Verhandlungen über einen Neuabschluss von Mantel- und Gehaltstarifvertrag für Zeitungsredakteure an Tageszeitungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in ver.di am 17./18. August 2011 in Hamburg kamen die Parteien in den frühen Morgenstunden zu einer Einigung. „Damit haben die Verlage Planungssicherheit bis 2013“, sagte der Verhandlungsführer des BDZV, Werner Hundhausen.

Der neue Manteltarifvertrag (MTV) gilt bis zum 31.12.2013. In den Jahren 2012 und 2013 können die Einmalzahlungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) per Betriebsvereinbarung bei Nachweis einer die Beschäftigung gefährdenden wirtschaftlichen Situation um jeweils 50 Hundertstel eines Monatsgehalts verkürzt werden, sofern auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird. Weitergehende Eingriffe sind bei wirtschaftlicher Notwendigkeit möglich, wenn die Tarifparteien an den Verhandlungen auf betrieblicher Ebene beteiligt werden und dem Ergebnis zustimmen.  

Der neue Gehaltstarifvertrag (GTV) gilt bis 31. Juli 2013. Mit dem Oktobergehalt 2011 und dem Februargehalt 2013 wird eine Einmalzahlung von je 200 Euro gezahlt; im Jahr 2012 werden die Tarifgehälter ab 1. Mai um 1,5 Prozent angehoben.

 „Es war unsere Absicht, gleichzeitig eine ergänzende Plattform für Berufseinsteiger mit maßvoll abgesenkten Tarifen abzuschließen, in die dann auch die Onlineredakteure integriert werden sollten“, sagte Hundhausen. Wir bedauern, dass die Gewerkschaften diesen Weg nicht mitgehen wollten.“ Die Notwendigkeit, ein solches Tarifwerk zu schaffen, bleibe jedoch für die Zukunft bestehen.

Angeboten hatten die Verleger Eckpunkte, wonach Volontäre im ersten Jahr ein Monatsgehalt von 1.700 Euro  erhalten sollten, im zweiten Jahr 2.000 Euro; Redakteure im ersten Berufsjahr sollten 3.000 Euro bekommen; Redakteure ab dem fünften Berufsjahr sollten 3.300 Euro und ab dem zehnten Berufsjahr 4.200 Euro erhalten. Zum Paket zählten ferner ein 13. Monatsgehalt, bis zu 34 Urlaubstage und eine 36,5 Stunden-Woche. Auch für die Berufseinsteiger hatte der BDZV seine Bereitschaft zum Aufbau einer zusätzlichen tariflichen Altersversorgung signalisiert. Insofern sei es nicht nachvollziehbar, wenn dieses Angebot von den Gewerkschaften als Dumpingtarifvertrag diffamiert werde, sagte Hundhausen.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis 30. September 2011 vereinbart. 


18. August 2011

Kontakt:

Anja Pasquay
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Pressereferentin

E-Mail: pasquay@bdzv.de
Tel: 030/726298-214

Burkhard Schaffeld
BDZV

E-Mail: schaffeld@bdzv.de
Tel: 030/726298-230

   





   
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