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BDZV: Neuer Flächentarifvertrag muss branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht werden

Die Verleger erwarten von den Gewerkschaften ein klares Bekenntnis zum Flächentarifvertrag. Das erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) im Vorfeld der vierten Verhandlungsrunde am 4. Mai 2011 in Dortmund. Eine zukunftsfeste Weiterentwicklung angesichts der schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen der Branche sei nur mit „ernsthaftem Willen zu pragmatischen Verhandlungen möglich“, sagte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Werner Hundhausen, heute in Berlin.

Hundhausen verwies auf die bereits am 8. Dezember 2010 von den Zeitungsverlegern vorgelegten Lösungsvorschläge. Danach sollen bei bestehenden Arbeitsverhältnissen Urlaubsgeld und Jahresleistung zu einem wertmäßig 13. Monatsgehalt (statt bisher 13,75 Monatsgehältern) zusammengefasst werden.  Das entspricht einer Absenkung von etwa fünf Prozent.

Gehaltstarifvertrag und Tarifvertrag für die Altersversorgung sollen nach Vorschlag der Verleger unverändert bleiben.

Bei künftigen Berufseinsteigern soll eine korrigierte tarifliche Plattform wirksam werden. Die Zeitungsverleger denken hier an eine neue Struktur des Gehaltstarifvertrags, um die veränderten Arbeitsweisen in Redaktionen besser abzubilden, wobei gleichzeitig die Gehaltssätze etwas gemindert werden sollen. „Dies könnte“, so Hundhausen, „die eine Hälfte des erforderlichen tariflichen Änderungspakets sein.“

Die andere Hälfte könnte im Manteltarifvertrag aus der Zusammenfassung von Urlaubsgeld und Jahresleistung auf ein Monatsgehalt (Auswirkung rund fünf Prozent) bestehen sowie in der hälftigen Beteiligung von Verlag und Redakteur (je 2,5 Prozent) am  Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung.

Ferner streben die Verleger eine Laufzeit der neuen Tarifverträge über drei Jahre an, „um in einer sehr schwierigen Übergangsphase der Branche Planungsstabilität für Mitarbeiter und Verlage zu schaffen“, wie der Verhandlungsführer erläuterte. Bei den Gehältern sei ergänzend in den ersten beiden Jahren an Einmalzahlungen gedacht, im dritten Jahr an eine prozentuale Erhöhung.

„Wenn die Gewerkschaften die Vereinbarung eines 13. Monatsgehalts, die Vereinbarung von 30 Tagen Urlaub und den Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung für künftige Berufseinsteiger neben wettbewerbsfähigen Gehaltsbezügen als ‚Abschaffung des Berufsstands‘ beklagen, dann ist das ein Ausdruck von Realitätsverlust angesichts des tiefgreifenden Strukturwandels in der Zeitungsbranche“, sagte Hundhausen. Wer – wie die Gewerkschaften – mit Gewalt die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausblende, werde „zu Lasten der Redakteure in einer tarifpolitischen Sackgasse landen“. 


02. Mai 2011
   





   
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