BDZV: NDR-Pläne für tagesschau.de verhöhnen Intentionen des Gesetzgebers
Das sei ein „absolut unglaublicher Vorgang“, kritisierte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff die Pläne des NDR. Damit würden wichtige Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags unterlaufen. Nach den langwierigen Auseinandersetzungen um die Expansion des mit Gebührengeldern finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet zulasten der privatwirtschaftlich agierenden Medien habe, so Wolff, der 3-Stufen-Test zu einem vernünftigen Interessenausgleich zwischen Gebührensendern und Presse führen sollen. Würden jedoch die Pläne des NDR verwirklicht, sei dies alles Makulatur. „Wenn der NDR sich die Regulierungsvorschriften nach Lust und Laune zurechtbiegt, bis sie passen, ist dies auch eine Verhöhnung des Gesetzgebers“, betonte Wolff.
Der BDZV-Hauptgeschäftsführer kritisierte insbesondere, dass der NDR versuche, durch simple Umfirmierung von tagesschau.de zu einem „multimedialen Angebot“ die Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags auszuhebeln. tagesschau.de soll danach ein eigenständiges Angebot sein, das ohne Verweis auf konkrete Sendungsbegleitung im Internet alles anbieten darf. Hinzu kämen der zeitlich praktisch unbegrenzte Zugriff im Netz sowie eine üppige Aufstockung der Finanzierung aus Gebührengeldern um 50 Prozent binnen vier Jahren.
Berlin,12. Februar 2010
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