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BDZV: Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze bei privaten Postdienstleistern

Der Entschluss der Bundesregierung, private Briefdienste in das Entsendegesetz aufzunehmen und den Mindestlohn-Tarifvertrag für verbindlich zu erklären, stößt weiterhin auf scharfe Kritik der deutschen Zeitungsverlage. Der Präsident des BDZV, Helmut Heinen, forderte am 5. Oktober 2007 erneut, auf den bewährten Weg zur Findung der Allgemeinverbindlichkeit zurückzukehren. Einen derart dubiosen Tarifvertrag in das Entsendegesetz aufzunehmen, entspreche nicht der Intention dieses Gesetzes.

Heinen stellte nochmals klar, dass das Entsendegesetz in der Postbranche nicht der Weg  zu Mindestlöhnen sein kann, zumal es in der Briefzustellung die Problematik „ausländischer Arbeitnehmer“, die nach dem Lohnniveau ihrer Herkunftsländer beschäftigt werden, nicht gebe. Hinzu komme, dass keinesfalls 50 Prozent der in der Branche tätigen Briefzusteller tariflich gebunden seien, wie der Bundesarbeitsminister stets behauptet. Um das Vorhaben rechtlich abzusichern, soll im Bundesrat zusätzlich das Entsendegesetz dahingehend geändert werden, dass weder die 50 Prozent-Quote tariflich gebundener Arbeitnehmer noch das öffentliche Interesse ausschlaggebend sein sollen. „Hier werden Gesetze im Schnelldurchlauf geändert, um den Durchmarsch des Bundesarbeitsministers zu legitimieren. Gewinner sind keinesfalls die Arbeitnehmer. Das Monopol der Deutschen Post wird auf Jahre zu Lasten der Verbraucher zementiert“, so Heinen heute in Berlin.

Der Bundesregierung wirft der BDZV mangelnde Gesprächsbereitschaft vor, da stets vor den katastrophalen Auswirkungen dieses Vorhabens gewarnt wurde, die Bundesregierung sich einem Gespräch jedoch verweigert habe. Lediglich das Bundeswirtschaftsministerium habe die Problematik für die privaten Briefdienste erkannt und eindringlich vor den Folgen gewarnt, finde aber innerhalb der Bundesregierung kein Gehör.

Die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung haben entscheidenden Einfluss auf das Zustellgeschäft der Verlage, dies gilt nicht nur für die Briefdienste, sondern auch für die Zeitungszustellung. Zeitungszusteller können selbst kleine Briefmengen nicht mehr verteilen, ohne unter den Mindestlohn-Tarifvertrag zu fallen.

Heinen zeigte daher Verständnis für eine Anzeigenkampagne vieler deutscher Zeitungen, die im Vorfeld der entscheidenden Bundesratssitzung auf die Folgen aufmerksam machen wollen. Die Motive seien sicherlich überzeichnet und karikaturenhaft, jedoch müssten die Verlage befürchten, dass in möglicher Kombination mit einer fortgesetzten Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG die von der Bundesregierung beschlossene Post-Liberalisierung ad absurdum geführt und der sich entwickelnde Wettbewerb im Keim erstickt würde.

Den privaten Briefdiensten muss die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen einen eigenen Tarifvertrag zu entwickeln. Dem Wirtschaftsstandort Deutschland würde ein erheblicher Schaden entstehen, wenn der Staat auf diese Weise Tarifpolitik betreibt.


05. Oktober 2007

Kontakt:

Jörg Laskowski
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger
Geschäftsführer Verlagswirtschaft

E-Mail: laskowski@bdzv.de
Tel: 030/726298-222

   





   
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