BDZV: Künftig werden Gerichte über Relevanz von Fotos entscheiden
Berlin, 7. März 2007
Mit Unverständnis hat der BDZV in Berlin auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs reagiert, wonach bei der Abbildung von Prominenten – so genannten absoluten Personen der Zeitgeschichte – künftig der Informationswert der dazu gehörenden Berichterstattung eine Rolle spielen soll. Bisher durfte, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt 1999 klargestellt hatte, auch ohne konkreten Anlass Fotos veröffentlicht werden. Damit würden die schädlichen Folgen des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten und damals heftig umstrittenen „Caroline-Urteils“ deutlich sichtbar, kritisierten die Zeitungsverleger. Künftig müssten es, folge man der Logik des Gerichts, die Journalisten der Rechtsprechung überlassen, ob ein Foto relevant sei oder nicht.
07. März 2007

















