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BDZV: Klage gegen Tagesschau-App

Zeitungsverlage: Gebührenfinanzierte presseähnliche Angebote sind wettbewerbswidrig

Acht Zeitungsverlage haben am 21. Juni 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.

 

 

„Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse", sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin. Der Dachverband unterstützt die Aktion der klagenden Verlage.

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg - wie angekündigt - zu beschreiten.

Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, „Süddeutsche Zeitung“, „DIE WELT“, „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, „Kölner Stadt-Anzeiger“, „Rheinische Post“, „Ruhr Nachrichten“ und „Flensburger Tageblatt“.

Des Weiteren hat der BDZV bei der Europäischen Wettbewerbskommission erneut auf den grundsätzlichen Mangel an einer effektiven Kontrolle der Gebührensender hingewiesen. Dies sei insbesondere beim kürzlich durchgeführten sogenannten Drei-Stufen-Test im Zusammenhang mit einem EU-Beihilfeverfahren deutlich geworden. Der Verband rechne damit, dass sich die EU-Behörde mit den Hinweisen vertiefend beschäftigen wird.

Berlin, 
21. Juni 2011
   





   
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