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BDZV: EU-Pläne für Product-Placement sind Mogelpackung

Als „ärgerliche Mogelpackung“ hat der BDZV heute die Empfehlung der EU-Minister für Kultur und Medien für eine neue europäische Fernsehrichtlinie bezeichnet. Die zu einem sogenannten informellen Treffen in Berlin zusammengekommenen Minister haben sich zwar dafür ausgesprochen, dass Product-Placement im Grundsatz verboten bleibt. Ausnahmen sollen jedoch für den großen Bereich leichter Unterhaltung und Serien, Filme und Sportübertragungen gelten.

Dies führe in der Praxis zu einer Irreführung der Verbraucher, kritisierte BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Das werde schon daran deutlich, dass  die Minister den regelmäßig wiederkehrenden Hinweis auf Schleichwerbung im laufenden Programm – etwa durch ein eingeblendetes neutrales Logo –  als „kontraproduktiv“ abgelehnt hätten. Statt dessen solle es lediglich einen entsprechenden Vermerk am Anfang und Ende einer Sendung geben. „Dies wird zu einer Käuflichkeit von Inhalten führen und könnte auf andere Medien abstrahlen“, so Wolff.

Der BDZV wie auch der Europäische Zeitungsverlegerverband ENPA befürchten, dass die von Brüssel geplante Aufhebung der sauberen Trennung von Werbung und Programminhalten im Fernsehen die werbungtreibende Wirtschaft und Agenturen dazu verleiten wird, ähnliche Lockerungen auch von den Tageszeitungen zu verlangen. Die hohe Glaubwürdigkeit der Tageszeitungen sei jedoch eine der wichtigsten Qualitäten des Mediums, betonte der BDZV. „Durch die Einführung von Product-Placement wird nicht nur das Fernsehen, es werden alle Medien verlieren, da ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt wird“, erklärte auch der Präsident des Europäischen Zeitungsverlegerverbands, Valdo Lehari jr., heute in Brüssel.


13. Februar 2007
   





   
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